Immobilie geerbt – Erbschaftssteuer. Was ist zu beachten?

Immobilien und Erbschaftssteuer - was ist zu beachten?

So groß die Freude über eine Immobilien-Erbschaft im ersten Moment ist, spätestens beim Thema Erbschaftssteuer stellen sich einige wichtige Fragen: Wie viel werden Sie für die Immobilie an den Fiskus abführen müssen? Hier entstehen oftmals hohe Beträge, die die Erben in Liquiditätsprobleme bringen. Zunächst ist es also wichtig, sich einen Überblick zur Lage zu verschaffen – hier die wichtigsten Fakten im Überblick.

 

Immobilie geerbt - was ist zu beachten?

Mit der Erbschaft fällt auch die Erbschaftssteuer an – und Ihr Finanzamt wird automatisch über den Erbfall informiert. Allerdings wird zunächst geprüft, wie hoch die Steuerschuld tatsächlich ist. Dazu wird der Wert der Erbschaft ermittelt und bei Bedarf um den relevanten Freibetrag reduziert. Wann die Zahlung fällig wird, erfahren Sie in Ihrem Steuerbescheid. Auf Antrag lässt sich die Zahlung auch stunden, jedoch verlangt das Finanzamt eine Begründung dafür, dass Sie den Betrag nicht sofort begleichen können.

Höhe der Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von einigen Kriterien ab. Zunächst spielt das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser die entscheidende Rolle, denn davon hängen Steuerklasse und Freibetrag ab:

Erbe Steuerklasse Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner I 500.000 Euro
Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Eltern, Großeltern und sonstige Personen* I 100.000 Euro
Geschwister II 20.000 Euro
alle übrigen Erben III 20.000 Euro

Darüber hinaus variieren die Steuersätze in Abhängigkeit vom Wert des Erbes: So müssen Sie beispielsweise in der Steuerklasse I für ein Erbe bis zu 75.000 Euro 7 Prozent als Erbschaftssteuer abführen, in der Steuerklasse II bei einer Erbschaft von 600.000 bereits 30 Prozent. Der Höchstsatz liegt bei 50 Prozent – wird aber erst im zweistelligen Millionenbetrag erreicht.

Welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte an den Immobilien im Nachlass?

Wer seinen Pflichtteil beansprucht, muss sich mit der Hälfte seines eigentlichen gesetzlichen Erbteils begnügen. Er wird auch nicht Teil einer eventuellen Erbengemeinschaft, sondern kann seinen Anspruch auf eine Geldzahlung gegenüber den Erben geltend machen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie ab – und dazu muss einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft erteilt werden. Hier ist Streit vorprogrammiert, denn der Wert einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sicherheitshalber sollten Sie hier einen Fachmann zu Rate ziehen.

Was ist bei Immobilien im Nachlass zu beachten?

Erben Sie Immobilien, können Sie eventuell von zwei Sonderregelungen in Bezug auf die Erbschaftssteuer profitieren:

1. Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 Prozent ihres Verkehrswertes in die Steuerbemessung einbezogen.
2. Erben Sie das zuletzt bewohnte Familienheim des Erblassers und wohnen weiter dort, können Sie eventuell von der Steuer befreit werden. Das funktioniert, wenn Sie als Gatte oder eingetragener Partner weitere zehn Jahre dort wohnen. Auch Kinder können in diesem Fall profitieren, allerdings gilt hier eine Begrenzung der Steuerbefreiung auf 200 m² Wohnfläche.

Steuerfreie Schenkung bei Immobilien

Eine vorausschauende Planung kann die Steuerlast im Erbfall deutlich reduzieren. So lassen sich beispielsweise alle zehn Jahre Immobilien unter Ausnutzung der Steuerfreibeträge, die auch für die Schenkungssteuer gelten, auf Ehegatten, Lebenspartner oder andere Erben übertragen.

  12. Mai 2020
  Kategorie: Steuer
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