Jahressteuergesetz 2022: Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

Jahressteuergesetz 2022:

Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

Mit erstaunlich moderatem Gegenwind hat das Jahressteuergesetz 2022 seine erste Lesung im Bundestag hinter sich gebracht. Auf den ersten Blick wenig augenfällig beinhaltet der Regierungsentwurf auch immobilienrelevante Neuregelungen. So kann die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 zu deutlich höheren Steuern beim Erben oder bei der Schenkung führen – ohne dass die eigentliche Steuer erhöht würde. Die Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude bringt hingegen zumeist greifbare Vorteile mit sich – ebenso wie die steuerlichen Begünstigungen bei der Anschaffung und beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten aus dem JStG 2022.

Kleine Schraube, große Wirkung:

Die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022

Die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 zielt insbesondere auf Immobilien ab, die im Sachwert- und im Ertragswertverfahren bewertet werden, also beispielsweise auf selbstgenutzte Ein-und Zweifamilienhäuser, Gewerbeimmobilien oder Mietobjekte. Hintergrund ist eine adäquate Anpassung an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom Juli 2021. Bereits 2006 hatte ja das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die sich steuerliche Bewertung von Immobilien am aktuellen Wert zu orientieren habe. Die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 führt nun dazu, dass die Werte, die das Finanzamt ansetzt, gewaltig nach oben schnellen. Die kontinuierlichen Preissteigerungen der letzten Jahre kombiniert mit der Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 bewirken so – quasi durch die Hintertür – eine beträchtliche Erhöhung der Steuern beim Erben und bei der Schenkung.

Erben und Schenkung: An den Freibeträgen ändert sich nichts

Erhöhungen zwischen 20 bis 30 Prozent, in Extremfällen sogar eine Verdoppelung der Steuern, die beim Erben oder bei einer Schenkung zu zahlen sind, prognostiziert der Eigentümerverband Haus und Grund durch die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2002. Schon die Neubewertung der Bewirtschaftungskosten bei Mietobjekten schlage mit einem Plus von zehn bis zwölf Prozent zu Buche. Denn: Während die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 die steuerlichen Werte nach oben treibt, sieht das Jahressteuergesetz 2022 mitnichten eine Anhebung der Erbschaftsfreibeträge vor. Diese bleiben unverändert und liegen beispielsweise für direkte Nachkommen bei 400.000 Euro. So hebt das JStG 2022 rein formal weder die Erbschafts- noch die Schenkungssteuer an – gleichwohl werden viele Erben oder durch Schenkung Begünstigte heftig zur Kasse gebeten.

Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude:

Drei Prozent bereits ab 1. Juli 2023

Schneller als ursprünglich geplant will das Jahressteuergesetz 2022 die Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude auf drei Prozent realisieren. Nach derzeitigen Stand ist im JStG 2022 der 1. Juli 2023 als Fixtermin für die schnellere Abschreibung von Wohngebäuden vorgesehen. Die Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude impliziert mit der Steigerung von zwei auf drei Prozent logischerweise eine Reduzierung der Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre. Der Vorstoß im Jahressteuergesetz 2022 wird von der Immobilienwirtschaft grundsätzlich begrüßt. Nicht nur der BFW bekräftigt, dass eine Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude überfällig sei, da sich die durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäuden durch den steigenden Technikanteil maßgeblich verkürzt habe. Gleichzeitig bemängelt der ZIA, dass die Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude im JStG 2022 eben nur für neue Wohnimmobilien greift. Das Jahressteuergesetz 2022 hätte auch gleich eine verbesserte Abschreibung für Bestandsimmobilien sowie Gewerbeimmobilien mit auf den Weg bringen sollen. Wichtig: Mit Inkrafttreten der Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude auf drei Prozent, wie im JStG 2022 vorgesehen, wird der §7 Absatz 4 Satz 2 EstG ersatzlos gestrichen.

Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen:

Vorteile aus dem Jahressteuergesetz 2022

Konkrete steuerliche Erleichterungen sieht das Jahressteuergesetz 2022 sowohl für den Erwerb als auch für den Betrieb von Photovoltaikanlagen vor. Zum einen soll auf die Einkünfte aus Solaranlagen bis 30 Kilowatt auf Wohngebäuden und gemischt genutzten Häusern bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt keine Einkommenssteuer mehr fällig werden. Diese Regelung des JStG 2022 gilt für sowohl für Neuanschaffungen als auch für Bestandsanlagen. Zum anderen entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf von selbstgenutzten PV-Anlagen, wodurch das Jahressteuergesetz 2022 die Anschaffungskosten spürbar senkt.

Fazit zum Jahressteuergesetz 2022:

Die Änderung im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 kann für Erben und bei einer Schenkung künftig richtig teuer werden. Immobilieneigentümer sind gut beraten, sich an einen Steuerberater mit dem Thema Erben oder Schenkung zu wenden.

Die Anhebung der linearen AfA für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent und die großzügige Förderung von PV-Anlagen sind jedoch echte Vergünstigungen für Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer.

Estate Angels, 21.10.2022

  21. Oktober 2022
  Kategorie: Immobilien
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