Immobilie verkaufen und zurückmieten
Sale and lease back- Immobilie verkaufen und zurückmieten
Die eigene Immobilie stellt oft den größten Vermögenswert dar, den sich ein Mensch im Laufe des Lebens zur Altersvorsorge anschafft. Oftmals stehen Immobilienbesitzer im Alter vor dem Problem, dass Sie zwar in einer abbezahlten Immobilie wohnen, das Vermögen aber in dieser Immobilie gebunden ist, vor allem, wenn Liqudität benötigt wird. Hier bietet das Sale-and-lease-Back, also Verkaufen und zurückmieten, eine optimale Lösung. Sie verkaufen Ihre Immobilie und mieten diese vom Erwerber wieder zurück.
In den letzten Jahren konnte ich einige Immobilienverkäufe mit diesem Konzept in Zusammenarbeit mit unseren Notariaten erfolgreich umsetzen.
Wie funktioniert ein Rückmietverkauf?
Ein Rückmietverkauf funktioniert im Prinzip wie ein normaler Immobilienverkauf, nur mit dem Unterschied, dass Sie als ehemaliger Eigentümer die eigene Immobilie vom künftigen Erwerber wieder zurückmieten, um in dieser wohnhaft zu bleiben. Das ehemalige Eigentumsverhältnis geht damit in ein Mietverhältnis über. Diese Konstellation muss im Vorfeld entsprechend verhandelt und vertraglich vereinbart werden. Ob es sich dabei um eine Eigentumswohung oder ein Haus handelt, spielt dabei keine Rolle.
Die Vorteile
- Sie wandeln Ihr gebundes Vermögen in Liquidität um und das ganz unabhängig von den Banken.
- Sie sind finanziell flexibler.
- Sie bleiben nach Veräußerung weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen.
- Die Instandhaltungspflicht geht auf den Erwerber über. Sie müssen für künftige Renovierungsmaßnahmen kein Geld mehr investieren.
- Sie können selbst festlegen, wie lang Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten.
- Sie erhalten den marktüblichen Preis für Ihre Immobilie.
Worauf ist zu achten?
Mit dem Verkauf der Immobilie an einen neuen Erwerber ist es wichtig, im Vorfeld einen entsprechenden Mietvertrag aushandeln, in welchem die künftig zu zahlende Miete festgelegt ist. Hier gibt es die Möglichkeiten eine fixe Miete zu verhandeln, manche Käufer wünschen aber auch eine moderate Staffelung der Miete um die steigende Infaltion auszugleichen. Auch kann eine Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum vertraglich ausgeschlossen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Kündigung auf Eigenbedarf nach § 573 ff. BGB auszuschließen. Der Mietvertrag ist Bestandteil des Kaufvertrages und wird mit diesem zusammen beurkundet.
Eine weitere Möglichkeit und Absicherung bietet die Eintragung eines Wohnrechts in Abt. II des Grundbuchs.
Kaufpreis beim Rückmietkauf
Ein Käufer, welcher sich für ein solches Modell interessiert, ist in aller Regel ein Anleger oder Investor, welcher sich aus renditetechnischen Gesichtspunkten für dieses Geschäft interessiert. Der Kaufpreis wird sicher ein wenig anders aufgestellt sein, wie der für einen Eigennutzer, für den die Rendite keine Rolle spielt. Schlussendlich hängt die Höhe des Kaufpreises auch immer von den Modalitäten wie bspw. dem ausgehandelten Mietvertrag ab.
Beratung zum Mietrückkauf
Damit keine Fehler passieren, lassen Sie sich bei diesem Modell bitte immer von einem Fachmann begleiten, welcher mit diesem Verfahren bereits Erfahrungen gesammelt hat. Ich konnte in den vergangenen Jahren einige Immobilie mit diesem Modell zur Zufriedenheit aller Parteien entsprechend verhandeln und mit den Notariaten rechtssicher gestalten.
Gern berate auch ich Sie zu diesem Modell und führe dieses erfolgreich für Sie durch.